Dezertifizierung 

Inkrafttretung, datiert mit 01.01.2025, durch die Österr. Post AG


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Gordana Djordjevic


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FAQ

Häufige Fragen

Die Dezertifizierung einer Frankiermaschine bedeutet, dass die amtliche Zulassung der Maschine durch die Österreichische Post AG oder den Hersteller zurückgenommen wird. Dadurch verliert die Maschine postalische Zulassung und darf nicht mehr verwendet werden.

Im aktuellen Fall der Dezertifizierung durch die Österreichische Post AG, datiert mit 01.01.2025, werden die Anforderungen betreffend der Datenübermittlung und damit auch Datensicherheit der Frankiermaschinen geändert.

Am 01.01.2025 werden alle Frankiermaschinen, welche nicht den dann gültigen Anforderungen der Österreichische Post entsprechen, dezertifiziert.

Wenn eine Frankiermaschine dezertifiziert wird, darf sie nicht mehr verwendet werden, um Briefe freizumachen. Der Hersteller muss die Maschine sperren und dafür Sorge tragen, dass diese nicht mehr genutzt wird. Außerdem akzeptiert jeder Frankiermaschinennutzer mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Nutzung einer Freistempelnmaschine (postalische Anmeldung), die jeweils gültigen ABG der Österreichische Post AG.

Eine dezertifizierte Frankiermaschine kann in seltenen Fällen und unter bestimmten Umständen wieder reaktiviert werden. Hierfür müssen jedoch die Gründe für die Dezertifizierung beseitigt werden und die Maschine muss erneut vom Hersteller oder Österreichische Post geprüft und zertifiziert werden.

Eine dezertifizierte Frankiermaschine muss nicht zwangsläufig entsorgt werden. Es ist jedoch wichtig, dass sie nicht mehr zur Freimachung der Briefpost verwendet wird. Im Falle der Entsorgung müssen die Vorschriften für die Entsorgung von Elektrogeräten eingehalten werden.

Alle Frankiermaschinen, die nicht mehr den gültigen Anforderungen und Vorschriften entsprechen werden dezertifiziert.

Die Verwendung einer dezertifizierten Frankiermaschine zur Frankierung von Post ist illegal und kann zu Strafen führen. Die mit einer dezertifizierten Frankiermaschine freigemachten Briefe, werden von der Österreichische Post nicht befördert.

Im aktuellen Fall der Dezertifizierung mit 01.01.2025, ist die monatliche Datenübermittlung, welche meist durch eine Portoladung mit dem Betrag € 0 durchgeführt wird, ein Indiz dafür, dass die Frankiermaschine von der Dezertifizierung betroffen ist.

Um eine dezertifizierte Frankiermaschine gegen ein neues Modell auszutauschen, sollte man sich an den Hersteller wenden, um Informationen über Austauschprogramme oder Rabatte auf neue Modelle zu erhalten. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass das neue Modell den aktuellen Anforderungen und Vorschriften entspricht und von der Österreichische Post zugelassen ist. Nach dem Austausch sollte die alte dezertifizierte Frankiermaschine ordnungsgemäß entsorgt werden.